Allgemeine Transportbedingungen


Wichtiger Hinweise: Mit dem Auftrag an KVR Express erklären Sie als "Absender" sowie im Namen aller Personen, die an der Sendung Rechte haben, Ihr Einverständnis zur Geltung dieser Allgemeinen Transportbedingungen für die Beförderung von Sendungen durch UPS. Abweichungen sind nur bei entsprechender schriftlicher Zustimmung der Geschäftsleitung von KVR Express wirksam.

Unter "Sendung" im Sinne dieser Allgemeinen Transportbedingungen sind die Dokumente oder Waren zu verstehen, für die derselbe Frachtbrief ausgestellt ist und die mit jedem von UPS gewählten Verkehrsmittel befördert werden können, einschließlich Luft-, Straßen- und jeder sonstigen Beförderung. Der Begriff "Frachtbrief" im Sinne dieser Allgemeinen Transportbedingungen umfasst durch automatische Systeme von UPS erstellte Sendungsetiketten, Luftfrachtbriefe sowie andere Frachtbriefe. Diese Allgemeinen Transportbedingungen gelten stets als Bestandteil eines jeden Frachtbriefs und kommen stets zur Anwendung. Die Beförderung jeder Sendung erfolgt unter den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Falls der Absender weitergehenden Schutz wünscht, kann gegen zusätzliche Kosten eine Versicherung abgeschlossen werden. Weitere Informationen sind den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen. Diese Allgemeinen Transportbedingungen gelten auch zugunsten anderer Unternehmen im weltweiten UPS Netzwerk.


1. Zoll, Ausfuhr und Einfuhr

Im Falle einer genehmigungspflichtigen Ausfuhr hat der Absender die Ausfuhrgenehmigung der Sendung zugänglich beizufügen und KVR Express vor dem Versand über den Umstand der Genehmigungspflicht sowie über den Inhalt der Genehmigung – soweit für KVR Express relevant – zu informieren. KVR Express ist zum Zwecke der Durchführung der Beförderung für den Absender berechtigt, auf der Grundlage offensichtlicher Fakten oder vom Absender zur Verfügung gestellter Informationen im Namen des Absenders: (1) den Frachtbrief zu vervollständigen, Produkt- und Leistungs-Codes zu ergänzen sowie gemäß anwendbaren Gesetzen und Verordnungen erforderliche Steuern und Zölle zu zahlen; (2) zu Zollzwecken als Spediteur des Absenders sowie ausschließlich zum Zwecke der Bestimmung eines Zollabwicklers für die Zollanmeldung und – Abfertigung beim Import als Empfänger aufzutreten und (3) auf Weisung einer Person, die UPS als bevollmächtigt erachten darf, die Sendung zu dem Einfuhrbevollmächtigten des Empfängers oder zu einer anderen Adresse umzuleiten.


2. Von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen

Von der Beförderung ausgeschlossen sind Sendungen, deren Inhalt von der IATA (International Air Transport Association), der ICAO (International Civil Aviation Organisation), dem Europäischen Überein-kommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) oder einer zuständigen Behörde oder anderen Organisation als Risikomaterial, Gefahrgut oder als verbotener oder nur unter Auflagen zulässiger Sendungsinhalt eingestuft ist; oder - für die nicht eine nach anwendbaren Zollbestimmun-gen erforderliche Zollerklärung abgegeben wurde; oder

  • - die illegale Waren, Tiere, Gold- und Silberbarren, Bargeld, Banderolen/Steuerplaketten, Inhaberpapiere, Edelmetalle und -steine, Schusswaffen oder Teile davon, Waffen, Waffenimitate, Sprengstoffe und Munition, menschliche Überreste, Pornografie und illegale Betäubungsmittel/Drogen enthält; oder
  • - die sonstige Waren enthält, deren Beförderung nach Ermessen von UPS gegen Sicherheits- oder Rechtsbestimmungen verstößt, oder
  • - deren Verpackung beschädigt oder unzureichend ist.

  • 3. Auslieferung und Auslieferungshindernisse

    Sendungen können nicht an Postfächer oder kodierte Adressen ausgeliefert werden. Sendungen werden an die vom Absender angegebene Empfängeradresse ausgeliefert, allerdings nicht notwendigerweise an den angegebenen Empfänger persönlich (bei Mail Services gilt der Postdienst, die erstempfangende Postdienst-stelle, von der aus die weitere Beförderung der Sendung veranlasst wird, als Empfängeradresse). Sendungen an Adressen mit einer zentralen Posteingangsstelle werden an diese ausgeliefert. Verweigert der Empfänger die Annahme oder die Kostenzahlung bei Annahme oder ist die Sendung von der Beförderung ausgeschlossen oder wurde die Sendung aus Zollgründen unterbewertet oder kann der Empfänger nicht angemessen ermittelt werden, so ist KVR Express verpflichtet, sich um die Rückbeförderung der Sendung zum Absender zu bemühen. Die Kosten der Rückbeförderung trägt der Absender. Schlägt das Bemühen um Rückbeförderung fehl, so ist KVR Express berechtigt, ohne dass eine Haftung gegenüber dem Absender oder einem Dritten besteht, die Sendung freizugeben, hierüber zu verfügen oder diese zu verkaufen, wobei die erzielten Erlöse nach Verrechnung mit Dienstleistungsentgelten und sonstigen damit verbundenen Verwaltungskosten dem Absender gutgeschrieben werden.


    4. Überprüfung von Sendungen und Recht, diese zu öffnen

    KVR Express ist berechtigt, Sendungen zu überprüfen und sie bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu öffnen. Insbesondere ist KVR Express berechtigt, (1) Sendungen stichprobenartig zu öffnen, um zu prüfen, ob eine Sendung gemäß Artikel 2 von der Beförderung aus-geschlossen ist, und (2) eine Sendung zu öffnen, wenn der Verdacht besteht, dass die Sendung, ob-gleich der Absender den Inhalt anders bezeichnet hat, gemäß Artikel 2 von der Beförderung ausgeschlossen ist.


    5. Beförderungskosten, Sendungsentgelt

    Das Entgelt für die Sendung wird von KVR Express auf Grundlage des tatsächlichen Gewichts oder des Volumengewichts berechnet, je nachdem, welches Gewicht höher ist. Zur Überprüfung dieser Berechnung ist es KVR Express vorbehalten, die Sendung nachzuwiegen und nachzumessen. Der Absender haftet KVR Express gegenüber für sämtliche Beförderungskosten, Lager- und sonstigen Zusatzkosten, Zölle und Steuern, die für die Beförderungsleistung von UPS anfallen oder die UPS im Interesse des Absenders oder des Empfängers oder eines Dritten entstehen, sowie für die Freistellung bzw. Erstattung hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schäden, Geldstrafen und Kosten, die entstehen, weil die Sendung gemäß Artikel 2 von der Beförderung ausgeschlossen ist.


    6. Haftung von KVR Express

    Die Haftung von KVR Express ist streng auf unmittelbare Schäden aus Verlust und Beschädigung und auf die in diesem Artikel 6 festgelegten Haftungsgrenzen pro Kilogramm begrenzt. Die Haftung für alle anderen Arten von Schäden (z.B. entgangener Gewinn, Zinsverluste, Entgang von Einkünften und künftigen Geschäftsabschlüsse), insbesondere auch für mittelbare, höchstpersönliche oder immaterielle Schäden ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn KVR Express das Risiko eines solchen Schadens oder Verlustes bereits vor oder nach Annahme der Sendung zur Kenntnis gebracht wurde. Wird die Sendung im kombinierten Verkehr per Luft,

    Straße oder sonstigem Beförderungsmittel transportiert, gilt sie als auf dem Luftweg befördert. Vorbehaltlich der Artikel 7 bis 10 ist die Haftung von KVR Express für Verlust oder Beschädigung einer beförderten Sendung auf den tatsächlichen Verkehrswert der Sendung beschränkt. Der Höchstbetrag der Haftung beläuft sich auf

    120,- Euro pro Dokumentenversand bis 500g und 500,- Euro bei Paketsendungen.

    Alle Forderungen hinsichtlich einer Sendung können nur als einheitlicher Anspruch geltend gemacht werden; mit Regulierung dieses Anspruchs sind alle Schäden im Zusammenhang mit der Sendung abgegolten. Wenn der Absender dieser Haftungsbegrenzungen als unzureichend erachtet, muss er den Sendungswert angeben und um eine Versicherung gemäß Artikel 8 nachsuchen oder selbst für Versicherungsschutz sorgen; anderenfalls trägt der Absender alle Risiken.


    7. Fristen für Ansprüche

    Alle Ansprüche müssen bei KVR Express innerhalb von 30 Tagen nach dem Zeitpunkt der Sendungsannahme durch KVR Express schriftlich geltend gemacht werden, anderenfalls besteht keinerlei Haftung von KVR Express.


    8. Sendungsverzögerungen und Geld-zurück-Garantie

    KVR Express unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die Sendung innerhalb der Regellaufzeiten auszuliefern; diese zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch Bestandteil des Vertrags. KVR Express haftet nicht für Schäden oder Verluste infolge von Sendungsverzögerungen.


    9. DHL nicht zurechenbare Umstände

    KVR Express haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von KVR Express nicht zurechenbaren Umständen entstehen. Also solche Umstände gelten insbesondere: elektrische oder magnetische Schäden an oder Löschung von elektronischen oder fotografischen Bildern, Daten oder Aufzeichnungen; Mängel oder die natürliche Beschaffenheit der Sendung, auch wenn KVR Express hiervon Kenntnis hatte; jede Handlung oder Unterlassung einer Person, die weder in den Diensten von KVR Express steht noch Erfüllungsgehilfe von KVR Express ist (z. B.: Absender, Empfänger, Dritte, Zoll- oder andere Beamte und staatliche Organe); höhere Gewalt (z. B.: Erdbeben, Zyklon, Sturm, Flut, Nebel, Krieg, Flugzeugunglück, Embargo, Aufruhr oder Bürgerkrieg, Arbeitskampf).


    10. Internationale Abkommen

    Wird die Sendung mit Luftfahrzeugen befördert und liegt der endgültige Bestimmungsort oder ein Zwischenlandepunkt in einem anderen Land als dem Abgangsland, unterliegt die Beförderung dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Warschauer Abkommen, je nach Anwendbarkeit. Bei internatio-nalen Straßentransporten kann die Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR) anwendbar sein. Diese Abkommen beschränken die Haftung von KVR Express für Verluste oder Schäden.


    11. Zusicherungen und Haftung des Absenders

    Der Absender hat KVR Express die Schäden zu ersetzen und von jeder Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Schäden freizustellen, die daraus entstehen, dass der Absender gegen anwendbare Gesetze oder Verordnungen verstößt oder dass eine der folgenden Anforderungen nicht erfüllt ist:

  • - alle durch den Absender oder seine Vertreter gemachten Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß;
  • - die Sendung wurde in nicht frei zugänglichen Räumen vorbereitet;
  • - die Sendung wurde durch den Absender oder zuverlässiges Personal vorbereitet;
  • - die Sendung war während ihrer Vorbereitung, Lagerung und Beförderung zu KVR Express vor unbefugten Eingriffen geschützt;
  • - die Sendung ist ordnungsgemäß bezeichnet, adressiert und verpackt, so dass sie bei normaler sorgfältiger Behandlung sicher befördert werden kann;
  • - alle anwendbaren Zoll-, Import-, Export- und anderen rechtlichen Vorschriften sind eingehalten worden;
  • - der Absender oder sein Bevollmächtigter hat den Frachtbrief unterzeichnet, und diese Allgemeinen Transportbedingungen begründen bindende und einklagbare Verpflichtungen des Absenders.
  • Der Absender sichert zu, dass die vorstehenden Anforderungen erfüllt sind.


    12. Streckenführung

    Der Absender ist mit jeder Streckenführung und deren Änderung sowie mit der eventuellen Einlegung von Zwischenstopps einverstanden. KVR Express ist nicht zur Dokumentation von Schnittstellenkontrollen verpflichtet.


    13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

    Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Transportbedingungen unterliegen dem Recht des Abgangslandes der Sendung; Gerichtsstand ist das zuständige Gericht des jeweiligen Abgangslandes. Der Absender erkennt die Gerichtsbarkeit an, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.


    14. Salvatorische Klausel

    Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Transportbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Transportbedingungen davon nicht beeinflusst.